© Tourismusverband Havelland e.V. / Steven Ritzer

Lebensräume erhalten und schaffen

Schutzgebiete im Havelland

„Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Gebietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen.“ - Bundesamt für Naturschutz -

Eine Vielzahl an Schutzgebietskategorien

In Deutschland und somit auch in Brandenburg gibt es eine Vielzahl an Schutzgebietskategorien;  die Anzahl der verschiedenen Schutzgebiete selbst ist noch viel höher. Dabei bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die rechtliche Grundlage dieser Schutzgebiete und wird durch die jeweiligen Landesschutzgesetze der einzelnen Bundesländer ergänzt.  Zu den allgemein bekannten Schutzgebietskategorien gehören die Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG). In Brandenburg machen die NSGs laut dem Landesamt für Umwelt und Naturschutz (LfU) 8,2 % der Landesfläche aus. Zusätzlich gibt es noch die sogenannten Nationalen Naturlandschaften. Unter diese Kategorie fällt Brandenburgs einziger Nationalpark (NP Unteres Odertal), drei Biosphärenreservate (BR) und elf Naturparke (NP). Einer dieser Naturparke ist der „Natur- und Sternenpark Westhavelland“, der Teil der Tourismusregion Havelland ist.

Das ist aber noch nicht alles

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, das sich aus Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA) zusammensetzt, findet sich mit etwa 600 Gebieten in Brandenburg wieder. Es ist das größte zusammenhängende Schutzgebietsnetz der Welt und erstreckt sich über ganz Europa. Hier stehen Arten und Lebensräume im Fokus, die eine EU-weite Bedeutung haben. Für Brandenburg heißt das unter anderem eine besondere Verantwortung für Arten wie den Rotmilan oder die Rotbauchunke. Diese Arten haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in Brandenburg. Am Beispiel des Rotmilans bedeutet dies, dass ca. 50% der gesamten Population in Deutschland leben und ein Großteil davon in Brandenburg. Arten, die bei uns vielleicht häufig vorkommen, aber in Europa gefährdet sind, sollen durch Natura 2000 europaweit geschützt werden.

Die verschiedenen Schutzgebiete können sich teilweise oder ganz überlagern beziehungsweise kann ein Gebiet gleichzeitig NSG und FFH-Gebiet sein, in einem LSG liegen, welches Teil eines Naturparks ist. Wichtig zu wissen ist, dass sich Schutzzweck und die Schutzziele unterscheiden können. Dadurch leiten sich auch verschiedene Einschränkungen für Landnutzer*innen in den jeweiligen Schutzgebieten ab.

Grundlegende Gemeinsamkeit

Allerdings gibt es eine grundlegende Gemeinsamkeit, die mit der Ausweisung eines Schutzgebiets erreicht werden soll – der Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierwelt. Das wird erreicht, indem die Gebiete, in denen gefährdetet Arten vorkommen, geschützt werden. So werden zum Beispiel Schutzgebiete für den Schutz der Großtrappe oder Kreuzotter eingerichtet. Aber auch Lebensräume als solche können schützenswert sein, da in diesen Lebensräumen die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten vorkommen. So sind in der Havelregion besonders die Reste der Auen und Bruchwälder, Moore oder seltene Trockenrasen geschützt, da hier spezielle Arten vorkommen oder wie im Beispiel der Moore, diese auch einen großen Wert für den Klimaschutz haben. Im Fall der Moore erfüllt der Schutz dieses Lebensraumes gleich zwei Ziele: Zum einen dient der Schutz der Moore dem Erhalt moortypischer Arten wie speziellen Torfmoosen. Zum anderen sind eben diese Torfmoose besonders wichtig, um Treibhausgase wie CO2 zu speichern, wodurch sie einen positiven Effekt auf den Klimawandel haben.

Viele Institutionen wie die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, Naturschutzbehörden, Naturschutzvereine und Ehrenamtliche setzen sich für den Erhalt der verschiedenen Schutzgebiete sowie derer Arten und Lebensräume ein, um diese auch zukünftig zu erhalten.

Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg

Um die Vielfalt und die natürliche Schönheit der märkischen Landschaften zwischen Elbe und Oder, Lausitz und Uckermark auch für die kommenden Generationen zu bewahren, hat das Land Brandenburg die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg errichtet. Seit 1995 betreut die Stiftung die Ersatzzahlung im Land Brandenburg. Mehr als 1.000 Naturschutzprojekte hat die Stiftung in diesen Jahren gemeinsam mit Landkreisen und Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern wie zum Beispiel Betrieben oder Privatpersonen möglich gemacht oder in eigener Trägerschaft verwirklicht.

Verhalten in Schutzgebieten

  • Weder Feuer noch Grill
  • Kein Müll in die Natur
  • Kein Wildcampen
  • Auf den Wegen bleiben
  • Hunde an die Leine
  • Mit Ruhe und Rücksicht

Abstand zu Schilf und Seerosen

Hier leben viele Tiere: Fahren Boote zu dicht und zu schnell, kippt ihr Wellenschlag Nester um. Seerosen und Schilf werden beim Hineinfahren beschädigt. Tiere aufgeschreckt und Vögel beim Brüten gestört.

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