Auf Grund des des oft engen und freundschaftlichen Zusammenwirkens von Förderern und der Heinz Sielmann Stiftung werden in persönlichen Gesprächen immer wieder Fragen wie: „Was geschieht, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann?“ an uns herangetragen. Zur Absicherung des eigenen Willens gibt es verschiedene Optionen, zu denen die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören. Dabei geht es um die frühzeitige Klärung wer für Sie, in welcher Lage, welche Entscheidung treffen darf.
Unsere Vortragsreihe ermöglicht es Interessierten, offene Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. In diesem Vortrag erläutert Rechtsanwältin und Notarin Eliane Maria Krüger die unterschiedlichen Vorsorge-Möglichkeiten und geht auf Fragen ein.
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