Auf Grund des oft engen und freundschaftlichen Zusammenwirkens von Förderern und der Heinz Sielmann Stiftung werden in persönlichen Gesprächen zu Zukunftsthemen immer wieder Fragen wie: „Was geschieht, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann?“ an uns herangetragen. Zur Absicherung des eigenen Willens gibt es verschiedene Optionen, zu denen die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung gehören.
Unsere Vortragsreihe ermöglicht es Interessierten, offene Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. In diesem Vortrag erläutert Rechtsanwältin und Notarin Eliane Maria Krüger die unterschiedlichen Vorsorge-Möglichkeiten und geht dabei auf verschiedene Fragen ein.